Was institutionelle Governance in der Praxis heisst
Institutionelle Anleger — Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen, Family Offices, Kirchgemeinden, gemeinnützige Organisationen — unterliegen einer treuhänderischen Verantwortung gegenüber Destinatären, Stiftern oder Familienmitgliedern. Das bedeutet: Anlageentscheidungen müssen dokumentiert, begründbar und reglementskonform sein. Bauchentscheide sind keine Option.
Die Grundlage jedes institutionellen Mandats ist das Anlagereglement. Es definiert den Anlagezweck, die zulässigen Anlageklassen mit Bandbreiten, die Referenzwährung, die Absicherungspolitik, Ausschlüsse (ethisch, ESG), die Reporting-Frequenz und die Kompetenzordnung zwischen Vermögensverwalter und Anlageausschuss. Wir erstellen und pflegen dieses Reglement gemeinsam mit dem Auftraggeber und stellen die operative Umsetzung sicher.
Für Vorsorgeeinrichtungen gelten zusätzlich die Anlagevorschriften der BVV 2, für steuerbefreite Stiftungen die Vorgaben der Aufsicht. Wir kennen die relevanten Regelwerke und sorgen dafür, dass Ihr Portfolio jederzeit compliant ist.
