SMI 12034.50SPI 15821.20NESN 96.42ROG 258.10NOVN 87.66UBSG 27.48ZURN 512.20ABBN 46.15CHF/EUR 1.06GOLD 2340.50BND10Y 0.61SMI 12034.50SPI 15821.20NESN 96.42ROG 258.10NOVN 87.66UBSG 27.48ZURN 512.20ABBN 46.15CHF/EUR 1.06GOLD 2340.50BND10Y 0.61
Vorsorge & Nachfolge

Vorsorge über Generationen gedacht.

Von Säule 3a bis zur strukturierten Vermögensnachfolge — wir denken Ihre Zukunft und die Ihrer Familie mit.

Vorsorge ist mehr als die Steueroptimierung der 3. Säule. Wir betrachten Alterseinkommen, Nachlassplanung und generationenübergreifende Übertragung als eine zusammenhängende Aufgabe. Nur wer den Einkommensbedarf im Ruhestand kennt und die Herkunft dieses Einkommens strukturiert plant, kann heute die richtigen Entscheidungen treffen.

Ihre Vorteile

Was Sie erwarten dürfen.

Säule 3a

Wertschriftenlösungen mit hoher Aktienquote für einen langen Anlagehorizont — deutlich renditestärker als Kontolösungen.

Pensionsplanung

Kapitalbezug vs. Rente, Einkaufsstrategien in die 2. Säule und stufenweiser Bezug zur Progressionsbrechung.

Erbschaftsplanung

Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern für eine geordnete, spannungsfreie Nachfolge — inklusive Erbvorbezug und Nutzniessung.

Familienvermögen

Strukturen für die generationenübergreifende Vermögensweitergabe: Familienpool, Trust, Familienstiftung, Familienunternehmen.

Grenzüberschreitende Fälle

Spezialisierung auf CH-DE, CH-AT und CH-FR — Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Erbrechtskoordination.

Absicherung Erwerbsausfall

Analyse Ihrer Risikodeckung (Tod, Invalidität) und Empfehlung sinnvoller Ergänzungen — ohne Provisionsinteresse.

Vorgehen

Wie wir vorgehen.

01

Bestandsaufnahme

Vollständige Analyse von AHV, BVG, 3. Säule, Immobilien, Beteiligungen und freiem Vermögen. Ohne diese Basis kein sinnvoller Plan.

02

Planungsrechnung

Cashflow-Projektion bis ins hohe Alter mit verschiedenen Szenarien: konservativ, Erwartungswert, Belastungsfall (Pflege, Langlebigkeit).

03

Umsetzung

Definition und Implementierung der Massnahmen — koordiniert mit Steuerberater, Notar und ggf. Sozialversicherungsspezialist.

Säule 3a — worauf es wirklich ankommt

Der jährliche 3a-Maximalbeitrag (CHF 7'258 für Angestellte, 20% des Einkommens bis CHF 36'288 für Selbständige ohne Pensionskasse, Stand 2026) sollte konsequent ausgeschöpft werden — für Sparer mit hohem Grenzsteuersatz sind das effektive Nach-Steuer-Renditen von 25–40% allein durch die Steuerersparnis im Einzahlungsjahr.

Entscheidend ist die Anlagelösung. Klassische 3a-Konten verzinsen sich mit einem symbolischen Zinssatz — real ein Kaufkraftverlust. 3a-Wertschriftendepots mit hoher Aktienquote (bis 100% möglich) liefern langfristig deutlich höhere Renditen. Wir empfehlen für Sparer mit Anlagehorizont ab 10 Jahren eine Aktienquote von mindestens 75%.

Zweiter Hebel: Staffelung. Statt einem 3a-Konto empfehlen wir das Führen von 3–5 Konten, die dann gestaffelt (frühestens 5 Jahre vor Ordentlichem AHV-Alter) bezogen werden. Dies bricht die Progression bei der Kapitalauszahlungssteuer und kann fünfstellige Beträge sparen.

Kapital oder Rente aus der Pensionskasse?

Die Frage stellt sich für die meisten Angestellten kurz vor Pensionierung. Die Rente ist lebenslang garantiert, wird aber mit einem oft unterdurchschnittlichen Umwandlungssatz berechnet — bei Kassen ohne Sondervermögen inzwischen um 5% (Alter 65). Das bedeutet: Für CHF 500'000 Alterskapital erhält man rund CHF 25'000 Jahresrente vor Steuern.

Der Kapitalbezug bietet volle Flexibilität, ermöglicht Vermögensweitergabe an die Erben und kann bei disziplinierter Anlage höhere Ausschüttungen liefern. Er trägt aber das Langlebigkeitsrisiko und erfordert eine bewusste Kapitalstrategie. Für die meisten unserer Mandanten empfehlen wir eine Kombination: einen Teil als Rente (für Grundsicherheit), einen Teil als Kapital (für Flexibilität und Vermögensweitergabe).

Die Entscheidung ist unwiderruflich und muss oft schon Jahre vor der Pensionierung angemeldet werden. Wir empfehlen ein Planungsgespräch spätestens ab Alter 55.

Vermögensweitergabe an die nächste Generation

Im Kanton Waadt und in der Deutschschweiz sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit, in vielen anderen Kantonen ebenfalls. Steuerlich ist die Weitergabe an Kinder daher meist unkritisch. Anders bei Übertragungen an Nicht-Verwandte oder Lebenspartner ohne Ehe: Hier fallen je nach Kanton bis zu 50% Steuer an.

Vielfach unterschätzt: die Rolle des Ehe- und Erbvertrags. Das gesetzliche Erbrecht mit Pflichtteilen (seit 2023 reduziert) kann durch geschickte Kombination von Ehe- und Erbvertrag optimiert werden. Wir arbeiten hier eng mit erfahrenen Notaren zusammen, die auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisiert sind.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns fragen.

Betreuen Sie auch grenzüberschreitende Fälle?+

Ja, insbesondere CH-DE, CH-AT und CH-FR mit spezialisierten Steuerpartnern in beiden Ländern.

Übernehmen Sie die Nachlassabwicklung?+

In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Notar begleiten wir die Erben durch die Erbteilung und Vermögensübertragung.

Wie viele 3a-Konten sollte ich führen?+

Wir empfehlen 3–5 gestaffelte Konten, um bei Bezug die Progression der Kapitalauszahlungssteuer zu brechen.

Lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf?+

Bei hohem Grenzsteuersatz meist ja — kurzfristig hohe Steuerersparnis, langfristig höheres Altersguthaben. Bei geplantem Kapitalbezug beachten: Einkäufe müssen mindestens drei Jahre vor Bezug erfolgen.

Wann sollte ich mit der Pensionsplanung beginnen?+

Idealerweise spätestens im Alter 55 — dann bestehen noch alle Handlungsoptionen. Ab Alter 60 sind viele Weichen bereits gestellt.

Wie berücksichtigen Sie Immobilien in der Vorsorgeplanung?+

Selbstbewohntes Eigentum reduziert den Liquiditätsbedarf im Ruhestand, bindet aber Kapital. Wir berechnen für jeden Fall die optimale Balance zwischen Amortisation, Hypothekenschuld und liquidem Vermögen.

Wir denken Ihre Vorsorge langfristig — sprechen wir darüber.

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